Am 24. Juni 2021 stimmte das europäische Parlament mit 378 Stimmen für die Annahme des “Matic-Berichtes”, der die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fordert. In allen Mitgliedsstaaten ist der Abbau bestehender Hindernisse zu legalem Schwangerschaftsabbruch gefordert.
Der deutsche Bundestag stimmte am selben Tag gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke, der das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung fordert.
Ein Bericht dazu erschien am 29.6.2021 bei pressenza - hier lesen Sie den ganzen Artikel.
Bereits im März 2021 wurde im Bundestag erstmals zu dem Antrag beraten
Der Antrag:
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. ...
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Die Linksfraktion verweist auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW). Demnach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle strafrechtlichen Vorschriften zur Diskriminierung der Frau aufzuheben. In Deutschland gilt Schwangerschaftsabbruch aber immer noch als Straftat.