"Peoples" - Völker, nicht "Bevölkerungen": zum Gebrauch der Begriffe "Völker" und "Bevölkerungen"

By Gudrun
UNDRIP - Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten der Indigenen Völker

Zum Gebrauch der Begriffe “Völker” und “Bevölkerungen” 
in der Konvention 169 der Internationalen Arbeits-Organisation 
(kurz: ILO-Konvention 169) und 
in der Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten der Indigenen Völker (kurz: UNDRIP)


Am 9. August wird – wie seit vielen Jahren – der Internationale Tag der Indigenen Völker begangen.

Der Jahrestag war 1994 von den Vereinten Nationen festgelegt worden. Er kennzeichnet das Datum der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe für Indigene Völker der Vereinten Nationen (UN Working Group on Indigenous Peoples) im Jahr 1982.

Diese Arbeitsgruppe erarbeitete die UN-Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker (UN-Declaration on the Rights of Indigenous Peoples), die am 13. September 2007 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. 

Wir – MENSCHENRECHTE 3000 e.V., Mitglied ILO-169-Koordinationskreis – stellten fest, dass in vielen Medien, und auch bei der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) der Begriff „indigene Bevölkerungen“ statt „indigene Völker“ benutzt wurde / wird.

Die UN-Deklaration spricht eindeutig von „peoples“, also „Völkern“, nicht von „Bevölkerungen“ („populations“) 

Die offizielle deutsche Übersetzung verwendet ebenfalls den Begriff „indigene VÖLKER“ 
(Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker
(https://www.un.org/esa/socdev/unpfii/documents/Declaration%28German%29.pdf)

Artikel 1 der Erklärung hebt insbesondere kollektive Rechte hervor, also nicht nur die Rechte einzelner Personen, sondern eines Kollektivs. („Indigenous peoples have the right to the full en­joyment, as a collective or as individuals …”).

Wir sind über diese Änderung eines klar vorgegebenen Titels einer Erklärung der Vereinten Nationen sehr verwundert und besorgt.

Wir bitten Sie, in Zukunft den korrekten Begriff „Indigene Völker“ zu verwenden.

Die Verwendung des Begriffs „Bevölkerungen“ könnte als Versuch gesehen werden, die durch die Deklaration definierten Rechte Indigene Völker zu schmälern.

Die Bundesrepublik hat darüber hinaus mit Beschluss des Deutschen Bundestag vom 15. April 2021 die Ratifizierung der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz ILO-Konvention 169) zu Indigenen und in Stämmen lebenden Völkern ratifiziert.
In dieser Konvention wird ebenfalls der Begriff „Völker“ (nicht „Bevölkerungen“) verwendet.

Siehe auch: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
https://www.bmz.de/de/service/lexikon/uebereinkommen-ueber-eingeborene-und-in-staemmen-lebende-voelker-60412

Die ILO-Konvention 169 wurde am 23. Juni 2021 für die Bundesrepublik rechtlich verbindlich. 
BMZ und BMAS verwenden ebenfalls den korrekten Begriff „Völker“.

Damit ist auch der Begriff „Völker“ in der ILO-Konvention 169 rechtlich verbindlich und kann nicht nach Belieben abgeändert werden.

Verschiedentlich wird eingewendet, der Begriff „Volk / Völker“ sei in der Bundesrepublik aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit ungut vorbelastet, und sollte deshalb nicht verwendet werden. 

Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass auch das Grundgesetz der Bundesrepublik den Begriff  “Volk“ benutzt (z.B. Art 1 (2) GG).

Der Hinweis auf eine Vorbelastung des Begriffes „Volk“ kann demzufolge nicht dazu führen, die Beziehungen internationaler Erklärungen und Konventionen zu ändern.

29. Juli 2024
MENSCHENRECHTE 3000 e.V.
Mitglied im ILO169-Koordinationskreis

2024-Indigene-VÖLKER-Begriff-Bevölkerungen-ILO169 und UN_0.pdf

UNDRIP: UNDRIP_E_web.pdf