Indigene Völker werden oft zusammen mit "lokalen Gemeinschaften" im Kontext von Klima- und Biodiversitätsschutz genannt, manchmal unter dem Kürzel "IPLC". Indigene Völker und UN-Gremien wie UNEMRIP, UNPFII und der Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker weisen diese Gleichsetzung jedoch zurück.
Indigene kritisieren den Begriff „IPLC“ stark:
IPLC: The acronym that is keeping Indigenous advocates up at night - Native leaders say equating "Indigenous peoples" and "local communities" threatens hard-won treaty rights.
“Das klingt harmlos, aber für Borrero [ein indigener] ist es heimtückisch. Indigene Völker haben jahrzehntelang für ihre Rechte und ihre Anerkennung gekämpft. Wenn man sie mit dem sehr weit gefassten, amorphen Begriff „lokale Gemeinschaften“ in einen Topf wirft, droht man, die Fortschritte, die sie gemacht haben, wieder zunichte zu machen.
Es ist eine Sache, von den Regierungen der Bundesstaaten zu erwarten, dass sie die Zustimmung der indigenen Völker einholen, bevor sie ein neues Schutzgebiet ausweisen. Eine ganz andere Sache ist es, wenn Staaten sagen können, dass sie die Zustimmung der „IPLC“ benötigen und argumentieren können, dass die Unterstützung der lokalen Gemeinschaften den Widerstand der indigenen Völker überwiegt, wodurch die Stimmen der indigenen Völker effektiv übertönt und ihre Rechte beschnitten werden.“ (...)
„Sie schaffen wirklich die Möglichkeit für eine der größten Landnahmen seitdem Beginn der Kolonisierung“, sagte er. „Das ist es, was uns alarmiert.“
(Quelle: IPLC is the acronym that keeps Indigenous advocates up at night | Grist
Die mit Indigenen Völkern befassten Gremien der UNO, das UN Permanent Forum on Indigenous Issues (UNPFII), der Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples (UNEMRIP) sowie der Special Rapporteur on the Rights of Indigenous Peoples (Sonderberichterstatter zu Rechten Indigener Völker) stellten in zwei Statements im Juli 2023 und im Februar 2024 klar, dass Indigene Völker und ‚local communities‘ nicht identisch sind und nicht die gleichen rechtlichen Positionen haben.
2023-July-Statement-Three Mechanisms (002)
Der letzte Satz des Statements: „Wir fordern ferner, dass alle UN-Mitgliedstaaten, die Verträge über Umwelt, biologische Vielfalt und Klima unterzeichnet haben, den Begriff „lokale Gemeinschaften“ neben dem Begriff ‚indigene Völker‘ zu verwenden, so dass der Begriff ‚indigene Völker und lokale Gemeinschaften‘ [zusammengefasst] nicht mehr verwendet wird.“
Im Februar 2024 stellten die gleiche Gruppierung Empfehlungen vor, wie mit den Begriffen umgegangen werden soll ohne die Rechtsposition Indigener Völker zu schmälern,
2024-Feb-28-UN- Outcome document-Rome-Meeting UNPFII-UNEMRIP-UN-SR-on-IPs
Dabei geht es nicht darum, die Rechte von ‚local communities‘ zu negieren oder zu beschneiden, sondern klarzustellen , dass die rechtliche Stellung Indigener Völker nach ILO-Konvention 169 (und UNDRIP ) sich von der rechtlichen Situation von ‚local communities‘ unterscheidet.
NGOs in Deutschland teilen die Auffassung der mit indigenen Angelegenheiten befassten UN-Gremien und differenzieren klar, so z.B. OroVerde und Cultural Survival.